EU-Postenstreit: Was ist das Spitzenkandidaten-Prinzip?

Im Machtpoker um die Nachfolge von EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker spielt das sogenannte Spitzenkandidaten-Prinzip eine große Rolle. Es bedeutet: Nur einer der von Parteien im EU-Parlament offiziell benannten Spitzenkandidaten zur Europawahl kann Präsident der Europäischen Kommission werden. Das wurde 2014 erstmals angewandt. Juncker hatte für die Europäische Volkspartei kandidiert, die stärkste Fraktion wurde.

Im EU-Vertrag ist das so aber nicht vorgesehen. Dort heißt es in Artikel 17, Absatz 7: "Der Europäische Rat schlägt dem Europäischen Parlament nach entsprechenden Konsultationen mit qualifizierter Mehrheit einen Kandidaten für das Amt des Präsidenten der Kommission vor; dabei berücksichtigt er das Ergebnis der Wahlen zum Europäischen Parlament. Das Europäische Parlament wählt diesen Kandidaten mit der Mehrheit seiner Mitglieder."

Kern des Streits ist also: Wer darf den Kandidaten für das mächtige Amt aussuchen? Das Parlament argumentiert, wenn Kandidaten sich schon im Wahlkampf präsentieren, sei dies demokratischer, als wenn die Staats- und Regierungschefs "im Hinterzimmer" entscheiden. Kritiker halten dagegen: Nicht die Auswahl der Parteien sei maßgeblich, sondern die Suche nach der besten Person für den Posten.

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