Geologiedatengesetz scheitert im Bundesrat / MIRO sieht Problem in der Interessen-Gemengelage

Berlin (ots) -

Das am 23. April 2020 vom Deutschen Bundestag in zweiter und dritter Lesung beschlossene Geologiedatengesetz (GDG) ist am 15. Mai 2020 im Bundesrat gescheitert. Der Bundesverband Mineralische Rohstoffe, MIRO, sieht Schwierigkeiten bei der Einigung vor allem in der Zusammenführung von Aspekten, die besser in zwei separaten Gesetzen gelöst würden.

Der vom Bundestag beschlossene Entwurf des Geologiedatengesetzes hat im Bundesrat am heutigen Freitag keine Zustimmung gefunden. Nach der Anhörung der Sachverständigen im Wirtschaftsausschuss des Bundestages am 9. März 2020 wurden zwar einige der von Experten geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken aufgegriffen, im Kern blieb es aber leider bei einer generellen Veröffentlichung der sensiblen Fach- und Bewertungsdaten. An diesem kritischen Aspekt, der auch von MIRO als schwerwiegend angemahnt wurde, hatte sich trotz einiger Änderungen am Entwurf seitens des Bundeswirtschaftsministeriums nichts Maßgebliches geändert. MIRO-Geschäftsführerin Ipek Ölcüm fasst zusammen: "Aus unserer Sicht kamen wichtige Änderungen zur Herstellung einer Balance zwischen dem nachvollziehbaren öffentlichen Interesse an Transparenz und dem Interesse unserer Unternehmen am Schutz des Eigentums in Gestalt der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu kurz".

Den Befürwortern einer umfassenden Transparenz gingen die Änderungen hingegen angesichts der Endlagersuche zu weit. Dass die Kompromisssuche zwischen beiden Ansichten scheiterte, spiegelt sich im Abstimmungsverhalten des Bundesrats wider. Da der Bundesrat zum GDG den Vermittlungsausschuss nicht angerufen hat, liegt der Ball nun beim Bund.

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Hintergrund: Das Geologiedatengesetz löst laut BMWi das Lagerstättengesetz ab und schafft die Voraussetzung für die geologische Landesaufnahme sowie für die Übermittlung und Sicherung geologischer Daten. Insofern werden relevante Unternehmen im Hinblick auf die Schaffung einer aktuellen, breiten geologischen Datenbasis verpflichtend eingebunden - was in anonymisierter Form und für rein fachliche Zwecke der geologischen Landesaufnahme nicht problematisch ist. Hauptzweck des Gesetzgebungsverfahrens ist jedoch vor allem "die Suche und Auswahl eines Standortes für eine Anlage zur Endlagerung von hochradioaktiven Abfällen". Da jenseits dessen geologische Daten und deren Bewertung für die mineralische Rohstoffindustrie die gleiche Bedeutung haben, wie Forschungsvorlaufdaten für die Branchen Pharma, Chemie, Elektronik, IT oder Automobil, dient die Wahrung der daraus abzuleitenden Aussagen dem berechtigten Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen dieser Unternehmen. Ein allgemeines gesetzliches Datenzugangsrecht ohne Kontrollmechanismen ist deshalb abzulehnen.

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